Aktuelle Bestimmungen zur Corona-Pandemie

17. Nov 2022

• Die Absonderungspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen wird durch eine Maskenpflicht ersetzt. • Die positive Testung muss durch eine zugelassene Teststelle oder in einer Apotheke durchgeführt werden – dann greift die Maskenpflicht. • Personen, die sich selbst positiv getestet haben, wird dringend geraten, den Kontakt zu anderen Personen zu reduzieren und das Ergebnis durch ein zertifiziertes Testangebot überprüfen zu lassen. Generell gilt jedoch: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben! • Das heißt, symptomatisch erkrankte Schüler*innen und Lehrer*innen sollten auf den Schulbesuch verzichten. • Die durchgehende Maskenpflicht bei positivem Test gilt in Innenräumen und im Außenbereich, wenn der Abstand von 1,5 m nicht durchgängig eingehalten werden kann. Wenn das Maskentragen abgelehnt wird, ist der Besuch des Präsenzunterrichts nicht möglich. Brief Reg. Präs. 16.11.2022 / D. Hager-Mann