Aufsichtspflicht

Immer wieder kommen Fragen zur Aufsicht vor und nach dem Unterricht auf.

Dies ist folgendermaßen geregelt:

Unterrichtsbeginn ist zur ersten Stunde um 7.30 Uhr. Die Kinder können ab 7.20 Uhr in das Schulhaus. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Aufsichtspflicht im Schulhaus und an der Bushaltestelle. Es gibt keine Aufsicht auf dem Schulhof. Ihre Kinder sollen nicht vor 7.20 Uhr zur Schule kommen.

Wir stellen aber fest, dass immer wieder Kinder teilweise um 7 Uhr an der Schule ankommen.

Sie, liebe Eltern, sind zu diesem Zeitpunkt noch für Ihr Kind verantwortlich, auch wenn es sich schon auf dem Schulgelände befindet. Das heißt auch, dass Ihr Kind das Klettergerüst und die anderen Spielmöglichkeiten auf dem Schulhof unbeaufsichtigt benutzt.

Wir übernehmen die Aufsicht im Schulhaus ab 7.20 Uhr.

Wenn Ihr Kind zur zweiten Stunde Unterrichtsbeginn hat, kann es ab 8.10 Uhr in das Schulhaus. Ab diesem Zeitpunkt übernehmen wir die Aufsicht im Schulhaus.  

Auch vor der zweiten Stunde sind die Kinder auf dem Pausenhof nicht beaufsichtigt und benutzen das Klettergerüst und die anderen Spielmöglichkeiten unbeaufsichtigt.                                                                                                        

Bitte bedenken Sie, dass die Zeit vor 8.10 Uhr in Ihrer Verantwortung liegt.

Nach Unterrichtsschluss sind Ihre Kinder aufgefordert, unverzüglich nach Hause zu gehen.

Sobald die Kinder das Schulhaus verlassen, sind sie nicht mehr beaufsichtigt. Das heißt auch, dass die Kinder nach ihrem Schulschluss das Klettergerüst und die anderen Spielmöglichkeiten auf dem Schulhof unbeaufsichtigt benutzen.



Info

Bitte denken Sie in der dunklen Jahreszeit daran, dass Ihr Kind im Straßenverkehr durch Reflektoren gut sichtbar sein sollte.