Wiederaufnahme des Unterrichts im Klassenverband

22. Jun 2020

Liebe Eltern, ab dem 29. Juni wird Ihr Kind wieder im Klassenverband unterrichtet. Die im Auftrag der Landesregierung in der Federführung des Uniklinikums Heidelberg durchgeführte Studie, an der auch die anderen Uniklinken des Landes mitgewirkt haben, hat die Befunde anderer internationaler Studien bestätigt: Danach haben Kinder unter 10 Jahren einen sehr viel geringeren Anteil am Pandemiegeschehen als ursprünglich angenommen. Auf dieser Grundlage ist eine umfassende Öffnung der Grundschulen, die pädagogisch geboten ist, verantwortbar. Bitte lesen Sie weiter.

Eckpunkte des Regelbetriebs in der Grundschule bis zum Schuljahresende
 Grundlage des Unterrichts ist der Bildungsplan mit dem Fokus auf Deutsch, Mathe und Sachunterricht.
 Eine Schwerpunktsetzung bezüglich der Inhalte ist möglich.
 Es findet im laufenden Schuljahr kein Unterricht mehr in Sport und Musik statt.
 Bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 findet keine schriftliche Leistungsfeststellung statt.
 Unterrichtsbeginn und Pausen sind weiterhin zeitversetzt einzuplanen.
 Der Stundenplan soll für alle Beteiligten verlässlich sein.
 Die Kinder haben täglich Präsenzunterricht.
 Eine Rhythmisierung des Unterrichts einschließlich einer täglichen Bewegungszeit ist bewusst einzuplanen.
 Es ist auf eine möglichst konstante Klassenzusammensetzung zu achten. Nach Möglichkeit sollte eine Lehrkraft bzw.       ein festes Lehrkräfteteam den Unterricht einer Klasse abdecken.                                                                                       

    Dabei ist die feste Gruppenzusammensetzung soweit als möglich einzuhalten.

 Die Notbetreuung entfällt.

Ausnahmen von der Teilnahme an Präsenzunterricht
Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule formlos anzeigen und vom Schulbesuch absehen.
Eltern können ihr Kind ebenfalls aufgrund einer relevanten Vorerkrankung unbürokratisch von der Teilnahme am Unterricht entschuldigen. Ob der Schulbesuch im Einzelfall gesundheitlich verantwortbar ist, muss ggf. mit dem Kinder-arzt geklärt werden.

Soweit die wichtigsten Informationen für Sie aus dem Brief der Kultusministerin Fr. Dr. Eisenmann